Standort, Trägerschaft, Anerkennung

In Rheinland-Pfalz werden Herzgruppen (und Präventionsgruppen) in der Regel an Turn- und Sportvereine angegliedert. Herzgruppen werden seit Ende der 70-er Jahre eingerichtet und erreichen heute eine nahezu flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung (eine Herzgruppe pro 12.000 Einwohner). Fast alle 15 bis 20 Kilometer konnte ein Standort gegründet werden. Herzgruppen sollten nach Möglichkeit nicht an Monovereine angegliedert werden. Struktur sowie Mitarbeiter des Trägervereins sollten gewährleisten, dass die Gruppen optimal betreut werden.

Das Anerkennungsverfahren des Landesverbandes greift bereits bei der Gründung von Herzgruppen, bei der die fachliche Betreuung durch ein initiales Beratungsgespräch durch den Landesverband vor Ort aufgenommen und in der Folge kontinuierlich fortgeführt wird.

So wird bei der erstmaligen Zulassung uns formellen Anerkennung von Standorten/Trägern sorgfältig geprüft, ob eine Neugründung im Sinne einer bedarfsgerechten Versorgung sinnvoll erscheint und alle medizinischen Kriterien und organisatorischen Voraussetzungen erfüllt werden:

  1. Nachweis der Trägerschaft (geeignete Rechtsform, Vorhandensein geeigneter Übungsstätten/Vortragsräume mit guter Erreichbarkeit bzw. Transportwegen zur nächsten Akutklinik, Nachweis der Übungszeiten).
  2. Nachweis der ärztlichen Betreuung/Anwesenheit (schriftliche Zusicherung des/der betreuenden Arztes/Ärzte).
  3. Nachweis Übungsleiter/Bewegungstherapeut mit gültigem Qualifikationsnachweis "Sport in Herzgruppen".
  4. Nachweis der Notfallausrüstung (Defibrillator, adäquat bestückter Notfallkoffer, Aufklärung über die nach Medizinproduktegesetz MPG und Medizinproduktebetreiberverordnung MPBetreibV erforderliche Überprüfung und Wartung der notfallmedizinischen Ausstattung).

Die formelle Anerkennung durch den Landesverband beinhaltet ferner den Nachweis einer abgeschlossenen Sport-/Unfallversicherung sowie die schriftliche Zusicherung der Trägervereine (im Rahmen der jährlichen Bestandserhebung) zur Einhaltung der Qualitätsstandards des Landesverbandes sowie der gesetzlichen bzw. vertraglichen Bestimmungen zum Rehabilitationssport in Herzgruppen.

Darüber hinaus wird den Herzgruppen dringend empfohlen, am Qualitätssicherungsprogramm des Landesverbandes teilzunehmen, ohne das keine Aufnahme in das Verzeichnis der zertifizierten Herzgruppen erfolgen kann.